10 Tipps zum Steuern sparen
1. Wohnortswahl – Im Mittelpunkt
Der Wohnort entscheidet über die Höhe der Steuern. Steuerparadiese sind z.B. die Kantone Zug und Schwyz. In den Kantonen Jura und Neuenburg liegt die Steuerbelastung für grössere Einkommen doppelt bis dreimal so hoch. Allerdings, wo man viele Steuern bezahlt, sind in aller Regel auch die Wohnkosten niedriger. Wenn man von tiefen Steuern profitieren will muss man seinen Lebensmittelpunkt, sprich Wohnort, verlegen.
TIPP für Konkubinatspaare: Die Erbschaft wird dort besteuert, wo der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Ersparen Sie ihrem Lebenspartner unnötige Abgaben und kaufen sie sich eine Liegenschaft in einem Kanton, der beim Konkubinatspartner keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer erhebt. Dies gilt zB. für die Kantone Obwalden, Nidwalden und Zug.
2. Berufsauslagen – Bildung lohnt sich
Eine Berufstätigkeit bringt auch Kosten mit sich. So etwa für den Arbeitsweg, auswärtige Verpflegung oder Weiterbildung. Als Wegkosten sind in der Regel die effektiven Kosten für das öffentliche Verkehrsmittel abzugsfähig. Für den Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad, kann man CHF 700.- abziehen. Die vollen Kosten für ein Auto darf man nur abziehen, wenn man damit eine Zeitersparnis von mehr als einer Stunde täglich erzielt. Wer auswärts arbeitet und nur am Wochenende heimkehrt, kann als Wochenaufenthalter alle zusätzlichen Kosten wie Unterkunft, Fahrkosten und die auswärtige Verpflegung abziehen. Ein Abzug bis CHF 12’000.- sind zulässig für sämtliche Aus- und Weiterbildungen (Erstausbildungskosten ausgenommen). Höhere Abzugskosten müssen non Null auf nachgewiesen werden.
TIPP: Wer Zuhause auf einen Arbeitsplatz angewiesen ist, kann einen anteil der Miete, respektive des Eigenmietwerts (inkl. Nebenkosten) vom Einkommen abziehen. Der Raum darf jedoch nicht zusätzlich privat genutzt werden.
3. Persönlich Abzüge – Leasing bringts nicht
Mit den Abzügen für Kinder und Unterstützungsbedürftige ist es nicht getan. Einige Kantone kenn darüber hinaus Abzüge für Verheiratete und für alleinstehende. Rund die Hälfte der Kantone aller Kantone kennt Abzüge für AHV-Rentner, invalide und arbeitsunfähige Steuerpflichtige. Arzt- und Zahnarzt-, Arzneikosten, sowie Brillen auf Rezept sind in allen Kantonen und bei der direkten Bundessteuer abzugsfähig, ausser wenn diese durch Dritte gedeckt sind. Dazu gehören auch Franchise und Selbstbehalt bei den Krankenkassen, Schuheinlagen, Prothesen, Hörgeräte und Hauspflege (> 5% des Reineinkommens).
TIPP: Schuldzinsen, egal ob für eine Hypothek oder einen Privatkredit, darf vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden. Ausnahme: Leasingraten gelten bei Privaten nicht als Schuld, auch nicht der Kreditanteil.
4. Vermögensanlagen – steuerfreie Gewinne
Sehr hohe Steuersätze auf Vermögen kennen die Kantone Genf, Waadt und Basel. Stark progressiv aufgebaut ist die Vermögenssteuer in Zürich. Erträge auf Kapital, also Zinsen und Dividenden, unterliegen der Einkommenssteuer. Kapitalgewinne für Private indes sind steuerfrei. Die Gewinne auf Derivate wie Futures und Optionen sind ebenfalls steuerfrei (ausgenommen strukturierte Produkte).
TIPP: Erträge auf inländische Anlagen unterliegen der Verrechnungssteuer: 35% gehen vorab an den Fiskus. Hat man die Einkünfte ordentlich deklariert, darf man diese wieder zurückfordern. Vorsicht: bereits nach drei Jahren verjährt der Rückerstattungsanspruch.
5. Selbständige – klug Abschreiben
Selbständige dürfen alles von ihrem Bruttoertrag in Abzug bringen, was geschäftsmässig begründet ist. Geschäftliches und privates muss aber sauber getrennt werden. Abschreibungen gehören zu den wichtigsten Steuersparmöglichkeiten. Auch über Rückstellungen, Reserven und angefangene Arbeiten lassen sich die Ergebnisse glätten. Die Eigentümer eine AG oder GmbH können ihre Bezüge aus Lohn oder Dividenden optimieren, denn Dividenden werden tiefer besteuert als das übrige Einkommen (kantonale Unterschiede sind zu berücksichtigen).
TIPP: In einem guten Geschäftsjahr freiwillige Vorauszahlungen in die Pensionskasse seiner Angestellten leisten. In einem schlechten Jahr kann man aus solchen Reserven dann die Prämien entrichten.
6. In die 2. Säule einzahlen – Pensionskasse
Freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse dürfen vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, sofern Versorgungslücken bestehen. Gestaffelte Einkäufe über mehrere Jahre lässt die Steuerprogression optimal brechen. Die Rente später ist aber voll steuerpflichtig. Das Vorsorgekapital kann auch ganz oder teilweise als Kapital bezogen werden (reduzierter Steuersatz, ist aber vom Wohnkanton abhängig). Besonders hohe Steuern verlangen die Westschweizer Kantone, aber auch Zürich und Basel. Teilbezüge können zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum vorgenommen werden. Ebenfalls kann für eine vorzeitige Pension Vorsorgekapital teilweise bezogen werden.
TIPP: Eine Kaderversicherung kann mehr bringen als eine Lohnerhöhung. Diese bietet zusätzliches Einkaufspotential. Ein sogenannter 1e-Plan erlaubt zudem eine freiere Wahl der Anlageformen und eröffnet damit optimalere Ertragschancen.
7. Säule 3a – ein Konto reicht nicht
Wer einer Pensionskasse angehört darf jährlich bis zu Fr. 6’768.- (oder max. 20% vom Nettoeinkommen) in die Säule 3a einzahlen und den Betrag vollumfänglich von seinem steuerbaren Einkommen abziehen. Selbständige dürfen max. 20% vom Nettoeinkommen einzahlen, höchstens aber Fr. 33’840.-. Die Besteuerung des 3a-Kapitals erfolgt analog zur Pensionskasse. Beim Bezug muss das 3a-Konto vollständig aufgelöst werden und unterliegt der vollen Progression. Das lässt sich vermeiden, indem frühzeitig mehrere 3a-Konten eröffnet werden und diese dann gestaffelt über mehrere Jahre aufgelöst, respektive bezogen werden. Über sein 3a-Kapital darf frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter frei verfügt werden. Auch im Pensionierungsjahr ist noch eine letzte Einzahlung möglich.
TIPP: Wer sich selbständig macht, darf im betreffenden Jahr sowohl den «kleinen» Abzug für Angestellte mit Pensionskasse, wie auch den «grossen» Abzug für Selbständige ohne Pensionskasse vornehmen.
8. Immobilien – Werterhalt abziehen
Da der Steuerwert von Wohneigentum meist deutlich unter dem Marktwert liegt, reduziert sich das steuerbare Vermögen. Auch der Eigenmietwert entspricht normalerweise nur etwa 60% bis 80% der entsprechenden Marktmiete. Dennoch erhöht der Eigenmietwert als «fiktives Einkommen» die Steuerlast beträchtlich. Im Gegenzug darf man den Aufwand (Hypothekarzinsen und -Schuld) zum Abzug bringen. Abzugsfähig sind auch alle Unterhalts- und Renovationsarbeiten. (was über der Pauschale liegt muss vollständig nachgewiesen und belegt werden – Wertvermehrung ausgeschlossen). Grössere Renovationsarbeiten sollte man über mehrere Steuerperioden staffeln, um die Progression zu brechen.
TIPP: Vermieten sie ihr Wohneigentum günstig an ihre Kinder oder sonstige Nahestehende. Solange sie mindestens etwa 60% des Eigenmietwertes verlangen (kantonsabhängig), versteuern sie in den meisten Kantonen nur diesen Mietertrag.
9. Versicherungen – Partner absichern
Prämien für Krankenkassen und sonstige Versicherungen sind abzugsfähig. Steuerlich ergiebiger ist aber eine Lebensversicherung mit Sparanteil. Leibrenten sind zwar nur zu 40% als Einkommen steuerpflichtig. Da es sich aber um bereits versteuertes Kapital handelt, kommt es oft zu einer teuren Doppelbesteuerung. Angesichts der momentan niedrigen Renditen lohnen sich Lebensversicherungen und Leibrenten momentan trotz Steuervorteil kaum.
TIPP: Über eine Todesfallrisiko- oder eine Lebensversicherung kann unter gewissen Voraussetzungen der Konkubinatspartner steuergünstig abgesichert werden.
10. Steuer zahlen – rasch bezahlen – Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA)
Nutzen sie die legalen Steuersparmöglichkeiten – bleiben sie aber ehrlich! Denn wer wegen Steuerhinterziehung belangt wird, bezahlt ein Vielfaches. Es loht sich auch die Veranlagungen und Steuerrechnungen genau zu studieren und gegebenenfalls Einsprache zu machen – auch der Fiskus macht Fehler! Ist die Veranlagung korrekt kann es sich lohnen den mutmasslichen Steuerbetrag rasch zu bezahlen um von einem Vorzugszins zu profitieren (grosse Unterschiede zwischen den Kantonen beachten).
TIPP: Haben sie noch ein «vergessenes» Konto, eine «verlassene» Liegenschaft im Ausland, oder Schwarzgeld geerbt? Melden sie dies umgehend schriftlich an die Behörden. Eine Selbstanzeige ist einmalig ohne Strafe möglich. Nachsteuern werden aber für die letzten zehn Jahre fällig. Geerbtes Schwarzgeld muss lediglich auf die letzten drei Jahre versteuert werden. Zu beachten ist auch der Internationale Datenaustausch in Steuersachen – Mit Hilfe des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA – am 1. Januar 2017 in Kraft getreten) soll die Steuertransparenz erhöht und die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden. Der globale Standard sieht vor, dass Staaten und Territorien, die den AIA untereinander vereinbart haben, gegenseitig Informationen über Finanzkonten austauschen. Nebst der Schweiz haben sich über 100 Staaten, darunter alle wichtigen Finanzzentren, zur Übernahme des Standards bekannt!
Beachten sie auch meinen Blog «Der Kanton Luzern erhöht die Strafe für zu späte Steuerzahler».
5 Kommentare
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Steuern sind immer eine Last für mich. Ich arbeite so viel und kann davon dann erst einmal was abgeben. Deswegen interessiere ich mich immer dafür wie ich Steuern sparen kann. Meine Eltern haben mir früh beigebracht den Fiskus zu kontrollieren, da dieser sich oftmals auch irrt und einen Fehler macht.
Hallo Edoardo, vielen Dank für all diese Tipps. Ich interessiere mich immer mehr für das Steuersystem, weil ich auch Geld sparen möchte. Mein Bruder hat eine Firma und wird von einem Steuerspezialisten beraten. Es hilft ihr, weniger Steuern zu zahlen.
Ich wusste noch gar nicht, dass man für den Weg zum Arbeitsplatz Steuern abziehen kann! Ich denke ich werde dieses Jahr mal eine Steuerberatung hinzuziehen. Früher hat sich das einfach nicht gelohnt, aber jetzt ergibt es Sinn, denke ich.
Gut zu wissen, dass man beim Home Office ein Teil der Nebenkosten vom Einkommen abziehen darf. ich habe mich neulich entschieden, von Zuhause aus zu arbeiten und das ist nur eins von den vielen Vorteilen daran. Ich werde es mit dem Steuerberater für die Steuererklärung besprechen.
Vielen Dank für die Tipps zum Thema Steuern sparen. Mein Bruder möchte sich in einer Steuerberatungskanzlei beraten lassen, da er sich eine größere Steuerrückzahlung erhofft. Gut zu wissen, dass man bei der Arbeit von zu Hause aus auch einen Teil der Miete in der Steuererklärung angeben kann.