Neue Hoffnung für Schuldner
Bei einer Lohnpfändung werden die Steuern nicht berücksichtigt. Schuldner kommen dadurch in einen Teufelskreis. Die Lohnpfändung kann zum Teufelskreis für Schuldner werden.
Wir kennen das Problem von unseren KMU-Kunden: «Wird der Lohn gepfändet, werden ausgerechnet jene Schuldner bestraft, die noch Geld verdienen. Das darf nicht sein. Sonst könnten sie die Motivation verlieren, überhaupt noch zu arbeiten.» Am wichtigsten sei, dass möglichst viele im Arbeitsprozess integriert bleiben und nicht dem Staat zur Last fallen.
Die Nationalrätin Diana Gutjahr ist deshalb aktiv geworden. In einer Motion verlangt sie, dass bei einer Pfändung die Ausgaben für die laufenden Steuern in die Berechnung des Existenzminimums einfliessen – sofern sichergestellt werden kann, dass damit auch die Steuern bezahlt werden.
Wachsende Steuerschulden
Eine Lebenskrise wie Krankheit, Jobverlust und Scheidung kann alle treffen. Oft türmt sich dann ein Schuldenberg auf. Wird der Lohn gepfändet, erhält der Schuldner nur noch das Geld für Nahrung, Miete und Krankenkasse – das sogenannte Existenzminimum. Geld für die provisorischen Steuerraten zählt nicht dazu.
Dadurch gerät der Schuldner in einen Teufelskreis. Der pfändbare Lohn geht ans Betreibungsamt, für die laufenden Steuern bleibt nichts übrig. Sie vom knappen Essensgeld abzusparen ist kaum möglich. So wachsen während der Lohnpfändung die Steuerschulden. Wenn später die Steuerrechnung kommt, ist der Schuldner schon pleite. Alle verfügbaren Mittel haben die privaten Gläubiger erhalten. Das Steueramt dagegen geht leer aus. Es muss nun auch betreiben und wird dafür den Lohn pfänden. Das ist absurd: Der Schuldner muss die alten Steuern abstottern und hat deshalb kein Geld für die laufenden. Später wird er dafür erneut gepfändet.
Nun muss das Parlament über die Motion abstimmen. Der Ausgang ist unklar.
Haben Sie noch Fragen, die Köppel-Legal AG hilft Ihnen auch als Schuldner!