Steuerbelastung als Hauseigentümer optimieren – So geht’s
Eigenheimbesitzer müssen den Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Was viele aber nicht wissen: Hauseigentümer können eine Reihe von Abzügen geltend machen. Wir verraten, wie Eigenheimbesitzer mit Ihrer Immobilie Steuern sparen.
Steuerabzüge beim Eigenheim
Grundsätzlich sind Kosten abzugsfähig, welche Wert erhaltend sind und die dem Unterhalt des Wohneigentums dienen.
Unsere Tabelle zeigt, welche Ausgaben Eigenheimbesitzer vom steuerbaren Einkommen abziehen können:
Werterhaltende Arbeiten |
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Schuldzinsen |
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Umweltschutz |
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Sachversicherung |
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Verwaltung |
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Gartenunterhalt |
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Hausgeräte |
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Abwassergebühren |
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Wichtig:
- Massnahmen, die den Wert der Immobilie vermehren, sind nicht abzugsfähig. Beispielsweise die Vergrösserung des Hauses oder der Einbau einer Sauna.
- Betriebskosten wie Heizungskosten, Strom, TV-Gebühren, Frischwasser etc. können nicht abgezogen werden.
- Die einzelnen Belege für die Steuererklärung zusammenzutragen, lohnt sich nur bei grösseren Unterhaltsarbeiten. Falls nur kleinere Arbeiten getätigt werden, fährt man in der Regel besser, wenn die Unterhaltskostenpauschale geltend gemacht wird. Denn je nach Kanton können pauschal 10 bis 20 Prozent des Eigenmietwerts abgezogen werden, ohne Belege einzureichen.
- Oft ist es von Vorteil, die werterhaltenden Arbeiten auf mehrere Steuerperioden zu verteilen, damit die Steuerprogression gebrochen wird. Diese werterhaltenden Arbeiten müssen aber auch tatsächlich zeitlich versetzt durchgeführt werden.
- Für Hauseigentümer empfiehlt sich wertvermehrende Investitionen sorgfältig zu dokumentieren und entsprechende Nachweise aufzubewahren. Diese können zwar nicht direkt von den Steuern abgezogen werden, jedoch später bei einem möglichen Grundstückgewinn geltend gemacht werden. So sinkt die Grundstückgewinnsteuer.
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