Steuerbelastung als Hauseigentümer optimieren – So geht’s

Eigenheimbesitzer müssen den Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Was viele aber nicht wissen: Hauseigentümer können eine Reihe von Abzügen geltend machen. Wir verraten, wie Eigenheimbesitzer mit Ihrer Immobilie Steuern sparen.

Steuerabzüge beim Eigenheim

Grundsätzlich sind Kosten abzugsfähig, welche Wert erhaltend sind und die dem Unterhalt des Wohneigentums dienen.

Unsere Tabelle zeigt, welche Ausgaben Eigenheimbesitzer vom steuerbaren Einkommen abziehen können:

Werterhaltende Arbeiten
  • Unterhaltsarbeiten wie Maler-, Sanitär oder Schreinerarbeiten etc.
Schuldzinsen
  • Bezahlte Schuldzinsen (Hypothekarzinsen) können vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden
Umweltschutz
  • Massnahmen für den Umweltschutz oder der Energieeffizienz wie zum Beispiel eine Installation von Solaranlagen oder eine Verbesserung der Isolation (wenn sie von einem fachkundigen Unternehmen durchgeführt werden)
Sachversicherung
  • Die Prämien der Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Wasserschadenversicherung, Feuerversicherung & Hagelschadenversicherung sind abzugsfähig
Verwaltung
  • Kosten der Verwaltung durch Dritte
Gartenunterhalt
  • Je nach Kanton können Kosten für den Gartenunterhalt abgezogen werden
  • Wichtig: Das erstmalige Pflanzen von Bäumen, Sträuchern, etc. ist nicht abzugsfähig
Hausgeräte
  • Reparatur oder Ersatz von Hausgeräten (Waschmaschine, Kühlschrank, etc.)
Abwassergebühren
  • Abwasserentsorgung, Abwasserreinigung etc.
Wichtig:
  • Massnahmen, die den Wert der Immobilie vermehren, sind nicht abzugsfähig. Beispielsweise die Vergrösserung des Hauses oder der Einbau einer Sauna.
  • Betriebskosten wie Heizungskosten, Strom, TV-Gebühren, Frischwasser etc. können nicht abgezogen werden.
  • Die einzelnen Belege für die Steuererklärung zusammenzutragen, lohnt sich nur bei grösseren Unterhaltsarbeiten. Falls nur kleinere Arbeiten getätigt werden, fährt man in der Regel besser, wenn die Unterhaltskostenpauschale geltend gemacht wird. Denn je nach Kanton können pauschal 10 bis 20 Prozent des Eigenmietwerts abgezogen werden, ohne Belege einzureichen.
  • Oft ist es von Vorteil, die werterhaltenden Arbeiten auf mehrere Steuerperioden zu verteilen, damit die Steuerprogression gebrochen wird. Diese werterhaltenden Arbeiten müssen aber auch tatsächlich zeitlich versetzt durchgeführt werden.
  • Für Hauseigentümer empfiehlt sich wertvermehrende Investitionen sorgfältig zu dokumentieren und entsprechende Nachweise aufzubewahren. Diese können zwar nicht direkt von den Steuern abgezogen werden, jedoch später bei einem möglichen Grundstückgewinn geltend gemacht werden. So sinkt die Grundstückgewinnsteuer.

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