Pensionierung Checkliste
Mit der folgenden Checkliste können Sie Ihre finanziellen Möglichkeiten für die Pensionierung abschätzen. Die Pensionsplanung sollte w.m. bereits zwischen dem 50. und 55. Lebensjahr erfolgen. Gerne stehen wir Ihnen als Pensionsplaner vor dem Eintritt der Pensionierung zur Seite.
Zwischen 50 und 55 Jahre
Zwischen 50 und 55 Jahren sollten Sie mit Blick auf die Pensionierung Ihre persönlichen Erwartungen und die finanziellen Rahmenbedingungen klären und planen:
- Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihr Vermögen (Kontoguthaben, Immobilien, Wertschriften, Lebensversicherungen, Beteiligungen etc.) sowie Ihre Schulden (Hypothek etc.) und halten Sie Ihre flüssigen Mittel explizit fest. Dazu gehören auch Einkommen aus der ersten Säule (AHV), zweiten Säule (BVG) und dritten Säule (Private Vorsorge).
- Wie hoch die Pensionskassengelder sind, hängt vom Lohn, Alter und Vorsorgeplan ab. Der Arbeitgeber entscheidet zudem, bei welcher Pensionskasse Sie versichert sind. Zu Jahresbeginn erhalten Sie auch einen Versicherungsausweis (auch Pensionskassenausweis), der Auskunft über die voraussichtlichen Vorsorgeleistungen bei Pensionierung, Invalidität und im Todesfall sowie über das angesparte Vorsorgekapital und die mögliche Einkaufssumme gibt.
- Ein detaillierter Budgetplan für die Zeit nach der Pensionierung zeigt Ihnen auf, ob Ihre voraussichtlichen Einnahmen nach der Pensionierung ausreichen, um die erwarteten Ausgaben zu decken. Im Normalfall sichern Ihnen die 1. und die 2. Säule ein Einkommen von maximal 60% Ihres letzten Lohns, benötigt werden in der Regel aber rund 80%. Wir von der Köppel-Legal AG können Ihnen dabei helfen, Ihre Bedürfnisse abzuklären.
- Tritt eine Einkommenslücke auf, so ist es empfehlenswert, festzuhalten, wie viel zusätzliches Kapital Sie benötigen, um diese Lücke zu schliessen. Angenommen, Sie haben frühzeitig angefangen zu sparen (via Säule 3a, Einkauf in die Pensionskasse etc.), so können Sie die Einkommenslücken gezielt schliessen.
Wie finde ich heraus, wie hoch meine Rente im Alter ist?
Die Rente setzt sich aus den angesparten bzw. geleisteten Beiträgen in die 3 Vorsorgesäulen zusammen:
- AHV: Die staatliche Vorsorge sieht eine maximale AHV-Rente von 2’390 CHF für Alleinstehende (Stand 2021) vor. Die Maximalrente erhalten diejenigen, die ab dem 21. Altersjahr bis zum ordentlichen Rentenalter lückenlos AHV-Beiträge bezahlt haben und ein Durchschnittseinkommen von mindestens 86’040 CHF vorweisen. Sind Sie verheiratet, begrenzt die staatliche Vorsorge Ihre beiden Renten zusammen auf höchstens 3’555 CHF (Stand 2021). Um die Höhe der tatsächlich zu erwartenden Rente abzuschätzen, können Sie bei der Ausgleichskasse Ihres Kantons einen Antrag stellen. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen mitteilen, wo er die AHV-Beiträge einbezahlt.
- Pensionskasse: Sind Sie noch erwerbstätig, erhalten Sie jeweils zu Jahresbeginn einen Versicherungsausweis (auch Pensionskassenausweis), der Auskunft über die voraussichtlichen Vorsorgeleistungen bei Pensionierung, Invalidität und im Todesfall gibt sowie über das angesparte Vorsorgekapital und die mögliche Einkaufssumme.
- Dritte Säule: Um eine Einkommenslücke zu schliessen, bedarf es der privaten Vorsorge mit der 3. Säule. Die Vorsorge kann entweder in der Säule 3a (gebunden) oder aber der Säule 3b (frei) erfolgen. Angestellte dürfen pro Jahr nur 6’883 CHF in die Säule 3a einzahlen (Stand 2021), die man dann im Folgejahr auf der Steuererklärung in Abzug bringen darf. In der Säule 3b gibt es keine jährlichen Maximalbeträge. Das Guthaben muss als Vermögen versteuert werden. Die Auszahlung ist steuerfrei, sobald Sie das 60. Lebensjahr vollendet haben, die Vertragslaufzeit mindestens 5 Jahre betragen hat und der Vertrag vor Vollendung des 66. Lebensjahres zustande gekommen ist. Versicherungen und Banken, welche die 3. Säule führen, stellen jeweils zum Jahresende eine Bescheinigung aus, die vorweist, wie viel in die Säule 3a einbezahlt wurde und bei den Steuern abgezogen werden darf sowie bei Bedarf den Stand der Säule 3b.
Ca. 5 Jahre vor der Pensionierung
- Es ist empfehlenswert sich frühzeitig auf ein Datum für die Pensionierung zu entscheiden. Klären Sie ab, ob Sie früher, später oder regulär in Pension gehen. Weiterhin sollten sie besprechen, was bei Ihrem Arbeitgeber möglich ist und im Reglement der Pensionskasse Ihres Arbeitgebers überprüfen, welche Möglichkeiten der Frühpensionierung angeboten werden.
- Vor Ablauf der Frist sollten Sie einen Kapitalbezug bei Ihrer Pensionskasse anmelden.
- Vergleichen Sie Vor- und Nachteile des Kapitalbezugs und entscheiden Sie, ob Sie alles als Rente beziehen oder mindestens einen Teil auszahlen lassen wollen. Gerne helfen wir Ihnen dabei zu bestimmen ob eher der Renten- oder Kapitalbezug oder eine Mischform in Ihrem Fall in Frage kommt.
- Bestimmen Sie, wann Sie Ihr Vorsorgeguthaben aus der zweiten Säule beziehen wollen. Bezüge sind nur im Abstand von fünf Jahren möglich. Bei einem vorzeitigen Bezug sind diese meistens bis drei Jahre vor der Pensionierung erlaubt.
- Überdenken Sie Ihre Wohnsituation – wollen oder müssen Sie nach der Pensionierung etwas daran ändern? Wollen Sie in eine Eigentumswohnung ziehen, Ihre Mietwohnung oder Ihr Haus behalten?
- Einzahlungen aus der beruflichen Vorsorge und aus der Säule 3a werden einmalig als Einkommen besteuert. Will man ein 3a-Konto auflösen, so muss das ganze Guthaben auf diesem Konto auf einmal bezogen werden.
- Stellen Sie ein detailliertes Budget über Ihre Einnahmen und Ausgaben auf. Wir von der Köppel-Legal AG können Sie bei allen wichtigen Entscheidungen unterstützen und mit Ihnen einen verlässlichen Finanzplan ausarbeiten.
- Überprüfen Sie, ob Sie Ihr Vermögen in risikoärmere Anlagen umverteilen müssen, damit Sie Ihr Einkommen langfristig sichern.
- Legen Sie Ihre neue Anlagestrategie fest und erstellen Sie einen neuen Finanzplan, der alle Angaben bis zur Pensionierung aufzeigt. Gerne helfen wir Ihnen auch beim bestimmen Ihrer Anlagestrategie.
Ca. 1 Jahr vor der Pensionierung
- Sie sollten nun auswählen, wie Sie Ihr Guthaben aus der Pensionskasse beziehen wollen. Dabei haben Sie die Möglichkeit, dieses als monatliche Rente, als einmalige Kapitalauszahlung oder als Kombination aus beidem zu beziehen. Für diese Entscheidung sollten Sie sich Zeit nehmen, da sie endgültig ist und nicht rückgängig gemacht werden kann.
- Wenn Sie Ihr Vermögen nicht selbst bewirtschaften wollen, macht es Sinn, einen Vermögensverwalter zu engagieren. Wir von der Köppel-Legal AG arbeiten mit diversen unabhängigen Vermögensverwaltern zusammen und können die für Sie passendste Lösung eruieren.
- Spätestens jetzt sollten Sie sich mit Ihrer rechtlichen Vorsorge auseinandersetzen. Um zu erfahren, wer sich für Ihre Bedürfnisse einsetzt, wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr urteilsfähig sind. Gerne Erstellen wir für Sie die notwendigen rechtlichen Urkunden wie z.B. Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung, etc.
- Klären Sie ab, ob Sie in Ihrer letztwilligen Verfügung einen Willensvollstrecker hinzuziehen wollen. Wir von der Köppel-Legal AG haben langjährige Erfahrungen hinsichtlich Erbteilung und uns ist es wichtig, dass Sie Ihre letzten Wünsche/Vorstellungen auch entsprechend nach Ihrem Tod umgesetzt werden. Dafür stehen wir Ihnen gerne als Willensvollstrecker zur Verfügung.
- Spätestens jetzt sollten Sie sich mit der Erbschaftsplanung beschäftigen, damit Sie Ihr Vermögen selbstbestimmt und nach Ihrem Willen weitergeben können. Wenn Sie Ihren Kindern bereits zu Lebzeiten einen Teil des Erbes auszahlen möchten, kann ein Erbvorbezug der richtige Weg sein. Wir von der Köppel-Legal AG beraten Sie gerne dazu.
- Melden Sie Ihre Pensionierung mindestens sechs Monate vor dem letzten Arbeitstag bei Ihrer AHV-Zweigstelle an, damit Ihre erste Rente pünktlich überwiesen wird.
- Nun ist der richtige Zeitpunkt gekommen, um den 3a-Beitrag für das Jahr Ihrer Pensionierung einzuzahlen.
Nach der Pensionierung
- Ist Ihr Ehepartner weder im AHV-Alter noch erwerbstätig, muss er evtl. AHV-Beiträge zahlen, damit Ihre Rente nicht beeinflusst wird. Prüfen Sie diesen Fall.
- Kontrollieren Sie regelmässig Ihre Finanzen, damit Ihnen später nicht das Geld ausgeht.
- Wenn Sie über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus erwerbstätig bleiben, dürfen Sie weiterhin in die Säule 3a einzahlen (Männer bis 70, Frauen bis 69 Jahre).
Pensionierung: Wenn das Einkommen nicht ausreicht
Sie merken, dass das Geld aus der Pensionskasse und AHV nicht zum Leben ausreicht. Doch was tun?
Wer während seines Berufslebens ein gutes Einkommen hatte, der kann auch als Rentner/in einen komfortablen Lebensstandard halten. Wer dagegen stets einen niedrigen Lohn hatte, der hat es im Pensionsalter schwerer, die ausbleibenden Einkünfte ausreichend zu kompensieren.
Verschaffen Sie sich deshalb im Idealfall schon früh einen Überblick, wie Sie nach der Pensionierung finanziell dastehen. Sie sollten sofort beginnen, das fehlende Vermögen anzusparen, sobald Einkommenslücken entstehen. Als Rentner/in können Sie auch staatliche Ergänzungsleistungen beantragen. Diese sollen helfen, die minimalen Lebenskosten zu decken.
Gerne beraten wir Sie umfassend in den obgenannten Angelegenheiten.