Der Kanton Luzern erhöht die Strafe für zu späte Steuerzahler
Ab 2018 werden säumige Luzerner Steuerzahler stärker zur Kasse gebeten.
Wer seine Steuern bis Ende Dezember 2017 nicht beglichen hat, muss ab diesem Jahr einen Verzugszins von stolzen 6 Prozent bezahlen. Das hatte die Luzerner Regierung im letzten Herbst beschlossen. Zwischen 2008 und 2017 lag der Verzugszins bei 5 Prozent. Gemäss dem aktuellen Aufgaben- und Finanzplan soll der Strafzinssatz bis 2021 bei 6 Prozent liegen.
Der Kanton Luzern nimmt mit der Erhöhung auf 6 Prozent landesweit neu die Spitzenposition ein. Nur noch Baselland kennt ebenfalls einen Satz von 6 Prozent, allerdings schon seit mehreren Jahren. Verglichen mit den anderen Kantonen aus der Zentralschweiz und der Nachbarschaft zahlen Luzerner Steuerzahler damit sehr hohe Verzugszinsen. Dazu kommt, dass in Luzern seit 2017 auch keine Vorauszahlungszinsen mehr entrichtet werden (siehe Tabelle). In der Zentralschweiz werden neben den Luzernern nur noch die Zuger nicht belohnt, wenn sie ihre Steuern vor dem gesetzlich festgelegten Termin, dem 31. Dezember, zahlen.
Steuerzinsen (%)
bei Verzug | bei Vorauszahlung | |
Luzern | 6 | 0 |
Baselland | 6 | 0.2 |
Aargau | 5.1 | 0.1 |
Obwalden | 5 | 0.25 |
Zürich | 4.5 | 0.5 |
Nidwalden | 4 | 0.1 |
Uri | 4 | 0.5 |
Schwyz | 3.5 | 0.5 |
Bern | 3 | 0 |
Zug | 0 | 0 |
Bund | 3 | 0 |