Nach der Pension weiterarbeiten – was müssen sie beachten

Wer über das ordentliche Rentenalter weiterarbeiten möchte, muss alle Möglichkeiten prüfen, die das steuerbare Einkommen senken.

Viele Arbeitgeber sind froh, wenn immer mehr Arbeitnehmer über das ordentliche Rentenalter hinaus weiterarbeiten möchten. Denn das Wissen und die Erfahrung älterer Arbeitnehmer sind für viele Unternehmen wichtiges Kapital.

Rente und Erwerbseinkommen können aber zu unnötig hohen Steuern führen. Es lohnt sich zu prüfen, welche Möglichkeiten die Pensionskasse, AHV, und die dritte Säule bieten, um die Steuerbelastung zu senken.

Renten und Vorsorgekapital später beziehen

Reicht das Einkommen zum Leben, kann es sich lohnen, den Bezug der Rente und vorsorgeguthaben aufzuschieben und weiterhin Beiträge zu entrichten. Männer können bis ins Alter von 70 Jahren (Frauen 69 Jahren) ihre Pensionskasse in der Regel weiterführen. Diese zusätzlichen Sparbeiträge führen zu einem höheren Altersguthaben. Abhängig von der Pensionskasse sind auch weiterhin freiwillige Einkäufe möglich, welche vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Ausnahme: wenn sie das Pensionskassenkapital ganz oder teilweise beziehen möchten, müssen sie sich bis spätestens drei Jahre vor der geplanten Pensionierung einkaufen, ansonsten sind Steuern nachzuzahlen. Ein Aufschub der Pensionskassenrente muss gut geprüft werden – wir, die Köppel-Legal AG, helfen ihnen dabei.

Zahlen sie in die Säule 3a ein

Eine weitere Steuersparmassnahme sind regelmässige Einzahlungen in die Säule 3a. Die Beträge sind auf CHF 6’768.- pro Jahr (oder 20% des jährlichen Nettoeinkommens, maximal CHF 33’840.-) beschränkt.

Ihre AHV-Rente kann bis zu 31,5% steigen

Die AHV-Rente kann ebenfalls aufgeschoben werden, nämlich bis zu fünf Jahren. Nach Ablauf der minimalen Aufschubdauer von einem Jahr, kann man die Rente jederzeit abrufen (Tabelle beachten). Nachteil: damit sich der Aufschub ohne Steuereffekte lohnt, müssen Frauen mindestens 85 Jahre und Männer 86 Jahre alt werden. Erst dann ist die Summe aller erhaltenen Renten höher, als bei einem regulären Bezug.

 

Rentenerhöhung bei aufgeschobenem Bezug
Rentenerhöhung in Prozenten nach einer Aufschubdauer von…
Jahr   und Monaten
0 bis 23 bis 56 bis 89 bis 11
15,2%6,6%8,0 %9,4%
210,8%12,3%13,9%15,5%
317,1%18,8%20,5%22,2%
424,0%25,8%27,7%29,6%
531,5%

1 Kommentar

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Wernli Maxantworten
7. Februar 2020 um 11:04

Ich habe mich mit 64 Ende 2019 pensionieren lassen, weil unsere PK eine gröbere Senkung des Umwandlungssatzes angekündigt hatte. Ich beziehe nun PK Rente, arbeite aber noch in einem kleinen Pensum in der Firma weiter. Dieses Pensum wurde so festgelegt, dass das Jahreseinkommen CHF 21300.00 nicht übersteigt. Unsere HR-Abteilung sagt, dass ich, wegen gesetzlichen PK-Gründen nicht mehr verdienen darf.
Nun hat mir ein Gewerbebetrieb einen Teilzeitjob angeboten. Frage: steht dem etwas im Wege, diesen Job neben meiner Teilzeitbeschäftigung auch noch anzunehmen? Wie verhält sich das PK technisch?

Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen.
Freundliche Grüsse
Max Wernli

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