Bussen im Ausland bezahlen?
Es kann ja mal vorkommen, dass man im Ausland falsch parkiert oder etwas zu schnell Auto fährt. Und weshalb soll man die Busse bezahlen, der ausländische Staat wird mich doch nicht in der Schweiz wegen dieser Lappalie belangen.
Doch weit gefehlt! Der ausländische Staat entscheidet darüber, wen er strafrechtlich verfolgen will. Und, wenn die Busse nicht bezahlt wird, was dann geschieht. Da kann man bei einem nächsten Besuch unter Umständen böse Überraschungen erleben (auch hier macht die Digitalisierung nicht Halt).
Oder der Staat macht ernst und setzt die Justiz in Bewegung. Der Beobachter berichtet von einer italienischen nicht bezahlten Parkbusse. Die betroffene Autofahrerin hatte in Italien falsch parkiert und dann die Busse nicht bezahlt. Nun hat die Strafverfolgungsbehörde über das zuständige schweizerische Richteramt der Parksünderin eine gerichtliche Vorladung zugestellt.
Der italienische Richter kann ein Urteil erlassen, welches dann (mittels Rechtshilfe) in der Schweiz oder bei der nächsten Einreise in Italien vollstreckt werden kann. Neben der Busse sind dann auch noch die Gerichtskosten und Auslagen zu bezahlen. – Wohl ein Mehrfaches der Busse.
Quelle: https://www.beobachter.ch/strassenverkehr/verkehrsbussen-italien-klagt-schweizer-verkehrssunder-ein