Der Bundesrat erhöht 2019 die AHV-Renten
Erstmals seit 2015 erhöht der Bundesrat wieder die AHV- und IV-Renten. Die Kosten belaufen sich auf 430 Millionen Franken.
Weil Preise und Löhne steigen, erhöht der Bundesrat die AHV- und IV-Renten. 2019 steigt die Minimalrente um 10 Franken, die Maximalrente um 20 Franken. Die Kosten belaufen sich auf 430 Millionen Franken pro Jahr. Nach den Beschlüssen des Bundesrats vom Freitag beträgt eine AHV/IV-Minimalrente neu 1185 Franken pro Monat, die Maximalrente 2370 Franken. Erhöht werden auch die Beträge für die Deckung des Allgemeinen Lebensbedarfs bei den Ergänzungsleistungen. Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige zahlen etwas höhere Mindestbeiträge.
Der Bundesrat prüft alle zwei Jahre, ob die Renten erhöht werden müssen. Zuletzt hat er sie 2015 angepasst. In den folgenden Jahren sind Löhne und Preise so schwach gestiegen, dass die Renten nicht angepasst wurden. Der Bundesrat stützt seinen Entscheid auf die Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission. Er basiert auf dem so genannten Mischindex, dem Mittel aus Preis- und Lohnindex.
Die Rentenerhöhungen kosten insgesamt 430 Millionen Franken. 380 Millionen Franken entfallen auf die AHV, 50 Millionen Franken auf die IV. Die Anpassung der Ergänzungs-leistungen verursacht Zusatzkosten von 1,3 Millionen Franken.
Auch bei der obligatorischen beruflichen Vorsorge hat der Bundesrat Änderungen beschlossen. Der Koordinationsabzug steigt von 24’675 Franken auf 24’885 Franken, die Eintrittsschwelle von 21’150 Franken auf 21’330 Franken. In die Säule 3a können maximal 6826 Franken statt wie heute 6768 Franken eingezahlt werden. Wer keine 2.Säule hat, kann bis zu 34’128 Franken einzahlen. Heute beträgt das Maximum 33’840 Franken.
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