Die Fachbegriffe der Pensionskassen entschlüsseln
Mit den oftmals komplizierten Begriffen, die in der beruflichen Vorsorge gebraucht werden, wissen viele Bürgerinnen und Bürger nichts anzufangen. Köppel-Legal AG erklärt ihnen die wichtigsten Termini.
Für viele Schweizer Bürger ist die Pensionskasse der grösste Vermögenswert. Laut der Ende Februar erschienenen Broschüre «Die berufliche Vorsorge in der Schweiz» des Statistischen Bundesamts gab es per Ende 2016 in der Schweiz 1713 Vorsorge-einrichtungen, die 2016 Altersrenten im Volumen von 21,9 Mrd. Fr. auszahlten und über Vermögensanlagen im Volumen von rund 824 Mrd. Fr. verfügten. Trotz der enormen Bedeutung der beruflichen Vorsorge gab in einer Wissensstudie der Investmentgesellschaft Axa Investment Managers zur zweiten Säule 2017 fast ein Drittel der Befragten an, nicht am Thema interessiert zu sein. Auch mit den oftmals komplizierten Begriffen, die in der beruflichen Vorsorge gebraucht werden, wissen viele Bürger nichts anzufangen. In der Folge werden die wichtigsten Termini kurz erklärt, die Definitionen basieren zum Teil auf Glossaren der Pensionskasse des Bundes Publica und des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV).
Auffangeinrichtung:
Arbeitgeber, die sich nicht einer Vorsorgeeinrichtung anschliessen, werden zwangsweise der Stiftung Auffangeinrichtung angeschlossen. So wird die Versicherungspflicht in der zweiten Säule durchgesetzt. Ausserdem versichert die Auffangeinrichtung Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende, die nicht von der obligatorischen beruflichen Vorsorge erfasst werden, die sich aber freiwillig versichern wollen. Des Weiteren werden ihr Austrittsleistungen von Versicherten übertragen, die keine neue Pensionskasse angeben.
Beitrags- und Leistungsprimat:
Beim Beitragsprimat richtet sich die Leistung einer Pensionskasse nach dem vorhandenen Altersguthaben, also den einbezahlten Beiträgen, Einkäufen oder eingebrachten Freizügigkeitsleistungen. Die meisten Pensionskassen werden im Beitragsprimat geführt. Gilt das Leistungsprimat, errechnen sich die künftigen Altersleistungen in Prozenten des versicherten Lohns im Voraus.
Berufliche Vorsorge:
Die berufliche Vorsorge ist neben der AHV und der privaten Vorsorge die zweite von drei Säulen des Schweizer Altersvorsorgesystems. Die berufliche Vorsorge soll erlauben, den Lebensstandard im Alter angemessen weiterzuführen. Während Angestellte obligatorisch bei einer Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sind, können Selbständige dies freiwillig tun.
Deckungsgrad:
Diese Kennzahl setzt das angesparte Kapital in der Pensionskasse zu ihren Verpflich-tungen ins Verhältnis. Sind die Verpflichtungen zu mehr als 100% gedeckt, spricht man von einer Überdeckung. Bei einer Unterdeckung sind es weniger als 100%.
Einkauf:
Mit Einkäufen in die Pensionskasse sind freiwillige Einzahlungen gemeint. So können Versicherte höhere Leistungen erreichen, Vorsorgelücken schliessen und dabei überdies Steuern sparen.
Freizügigkeitseinrichtung:
Tritt eine Person aus einem Arbeitsverhältnis aus, wechselt sie im Allgemeinen auch die Pensionskasse. Die erworbenen Ansprüche müssen also übertragen werden. Ist jemand arbeitslos oder macht eine längere Pause, fliesst das Geld in eine Freizügigkeits-einrichtung. Dort ist das Kapital weiterhin gebunden.
Kapitaldeckungsverfahren:
Die berufliche Vorsorge beruht auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Die Versicherten sparen also Kapital an, während sie erwerbstätig sind, und die Pensionskassen legen die Gelder am Kapitalmarkt an. Diese Gelder stehen dann für ihre Altersleistungen zur Verfügung.
Koordinationsabzug:
Dieser wird vom massgebenden Lohn abgezogen, um den koordinierten Lohn zu erhalten. Er beträgt für dieses Jahr 24’675 Fr. Durch den Koordinationsabzug verringern sich die Leistungen der Pensionskasse, gerade für Teilzeitarbeitende kann dies die Gefahr bedeuten, zu wenig anzusparen.
Mindestzinssatz:
Die Vorsorgeeinrichtungen müssen die Altersguthaben ihrer Versicherten verzinsen. Dabei schreibt der Bundesrat jährlich vor, wie hoch dieser Zins im obligatorischen Bereich mindestens zu sein hat. Derzeit beträgt er 1%. Im überobligatorischen Bereich ist kein Mindestzinssatz vorgeschrieben.
Obligatorium und Überobligatorium:
Obligatorisch versichert sind in der beruflichen Vorsorge Löhne zwischen 21’150 Fr. und 84’600 Fr. Manche Pensionskassen richten Leistungen über dieses Obligatorium hinaus aus. Dies ist die überobligatorische Vorsorge. Umfassen Vorsorgepläne obligatorische und überobligatorische Leistungen, werden sie «umhüllend» genannt.
Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen:
Solche Einrichtungen sind Pensionskassen, bei denen mehrere Arbeitgeber ange-schlossen sind. Bei Sammeleinrichtungen wird für jeden Arbeitgeber eine eigene Rechnung geführt, sie werden von Versicherungen, Banken oder anderen Anbietern verwaltet. Bei Gemeinschaftseinrichtungen bilden die Arbeitgeber eine Solidar-gemeinschaft, dabei handelt es sich etwa um Berufsverbände.
Technischer Zinssatz:
Dieser Zinssatz wird für die Diskontierung der künftigen Leistungen verwendet. Je niedriger der Satz ist, desto höher muss das Vorsorgekapital einer Pensionskasse sein. Der technische Zins muss laut BSV so gewählt werden, dass er durch den Vermögensertrag finanziert werden kann.
Umwandlungssatz:
Mit dem Umwandlungssatz berechnen Vorsorgeeinrichtungen die Höhe der jährlichen Rente. Der Satz wird beim Renteneintritt mit dem Altersguthaben, das eine Person angespart hat, multipliziert. In der obligatorischen beruflichen Vorsorge beträgt der BVG-Mindestumwandlungssatz derzeit – zu hohe – 6,8%.
Wertschwankungsreserven:
Um die Schwankungen an den Kapitalmärkten auszugleichen, muss jede Pensionskasse Wertschwankungsreserven bilden. Laut BSV betragen diese zwischen 10% und 20% des Vorsorgevermögens, je nach Anlagestrategie.
Wohneigentumsförderung (WEF):
Kapital aus der beruflichen Vorsorge kann für den Erwerb von Wohneigentum genutzt werden. Dadurch werden allerdings die Altersleistungen verringert. Nach einem Vorbezug von Geldern sind aber Rückzahlungen möglich.
Fragen sie bei Köppel-Legal AG nach, wir helfen Ihnen beim Verstehen der Pensionskassen-Fachbegriffe.