Steuern sparen in der Schweiz: Fünf wertvolle Tipps

Durch kluge Planung können in der Schweiz oft erhebliche Steuerbeträge eingespart werden – teils im Bereich von mehreren zehntausend Franken. Besonders lohnend sind Massnahmen im Bereich der Altersvorsorge und Immobilien. Unternehmer profitieren zusätzlich von steuerlichen Vorteilen, wenn sie Gehalt und Dividenden geschickt kombinieren und eine sorgfältige Nachfolgeplanung vornehmen.

1. Altersvorsorge als Schlüssel zum Steuersparen

Einzahlungen in die Pensionskasse und in die dritte Säule bieten Schweizer Steuerzahlern die effektivsten Hebel zur Reduzierung der Steuerlast. Diese Einzahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, was besonders vorteilhaft ist, wenn der Grenzsteuersatz hoch ist. Zinserträge auf diese Vorsorgegelder sind steuerfrei, und es wird keine Vermögenssteuer auf das angesparte Kapital erhoben. Steuern fallen erst beim Bezug des Vorsorgekapitals an, jedoch zu einem reduzierten Satz.

Angestellte mit einer Pensionskasse können bis zu CHF 7’056.00 jährlich in die Säule 3a einzahlen, während Angestellte und Selbstständige ohne Pensionskasse bis zu 20% ihres Nettoeinkommens einzahlen dürfen, jedoch maximal CHF 35’280.00. Die Höhe der freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskasse ist im persönlichen Pensionskassenausweis ersichtlich. Besonders in den Jahren vor der Pensionierung lohnt es sich, den Einkaufsbetrag über mehrere Jahre zu verteilen, um die Steuerersparnis durch die Progression zu maximieren.

2. Steuerliche Optimierung für Unternehmer

Selbstständige mit einem Jahreseinkommen ab CHF 150’000.00 sollten den freiwilligen Anschluss an eine Pensionskasse in Betracht ziehen, da sie so mehr in die Altersvorsorge einzahlen und steuerlich absetzen können als bei einer Vorsorge über die Säule 3a.

Für Inhaber von AGs oder GmbHs bietet eine optimierte Pensionskassenlösung erhebliche Steuervorteile. Durch eine geschickte Gestaltung des Vorsorgeplans kann die Sparquote deutlich erhöht werden. Beiträge zur Pensionskasse dürfen bis zu 25% des versicherten AHV-Jahreslohns betragen. Zudem bietet ein höheres Gehalt mehr Spielraum für steuerliche Optimierungen, da höhere Lohnbezüge auch höhere Sparbeiträge in die Pensionskasse ermöglichen. Dies wiederum erhöht den Betrag, den man zusätzlich in die Pensionskasse einzahlen kann. Ein weiteres Potenzial zur Steueroptimierung ergibt sich, wenn nicht betriebsnotwendiges Vermögen im Hinblick auf eine Nachfolge steuerlich vorteilhaft ins Privatvermögen überführt wird.

3. Steuersparpotenzial bei der Pensionierung

Die Pensionierung stellt eine entscheidende Phase für die Steueroptimierung dar, da sich die gesamte steuerliche Situation verändert. Dies gilt sowohl für Angestellte als auch für Firmeninhaber. Besonders wichtig ist die Entscheidung, ob das Pensionskassenguthaben als Kapital oder als Rente bezogen wird. Der Kapitalbezug ist langfristig steuerlich vorteilhafter, da die Steuer auf die Kapitalauszahlung zwar hoch ist, jedoch nur einmal anfällt. Im Gegensatz dazu wird die Einkommenssteuer auf Pensionskassenrenten jährlich fällig.

Die kantonalen Unterschiede bei der Besteuerung von Kapitalauszahlungen sind erheblich. Beispielsweise kann ein Alleinstehender aus Zürich über CHF 60’000.00 Steuern sparen, wenn er seinen Wohnsitz vor der Auszahlung seines Pensionskassenguthabens nach Appenzell verlegt. Bei einem geplanten Wohnortwechsel sollten jedoch alle Faktoren, wie höhere Immobilienpreise und andere Steuern, berücksichtigt werden.

Unabhängig vom Wohnort kann durch gestaffelte Bezüge von Altersguthaben aus der zweiten und dritten Säule erheblich gespart werden. Wer die Auszahlung von Pensionskassen-, Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthaben über mehrere Jahre verteilt, kann mehrere tausend Franken sparen.

4. Steuervorteile beim Firmenverkauf

Beim Verkauf einer Einzelfirma an einen Nachfolger fallen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern auf den Verkaufsgewinn an. Oftmals lohnt es sich, das Einzelunternehmen vor der Übergabe in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln, da bei einer AG oder GmbH die Nachfolge in der Regel steuerfrei erfolgt. Die Umwandlung muss jedoch spätestens fünf Jahre vor dem geplanten Verkauf abgeschlossen sein, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Beim Verkauf einer AG oder GmbH an Dritte fallen keine Einkommensteuern und Sozialversicherungsabgaben an, wenn alle Firmenbestandteile gemeinsam mit den Aktien oder Stammanteilen verkauft werden. Ist das Unternehmen jedoch nicht auf die Nachfolge vorbereitet, bleibt oft nur die Möglichkeit, einzelne Vermögenswerte zu verkaufen, was hohe Steuern zur Folge haben kann. Innerhalb der Familie sollte ebenfalls die Option eines Verkaufs geprüft werden, da dies steuerlich günstiger sein kann als eine Schenkung.

5. Steueroptimierung bei Immobilien

Immobilienbesitzer können ihre Steuerlast durch eine gezielte Hypothekenstrategie optimieren. Es ist oft steuerlich vorteilhafter, die Hypothek indirekt, zum Beispiel über ein Säule-3a-Konto/Depot, zu amortisieren statt direkt. Auch beim Timing von Unterhaltsarbeiten kann gespart werden: Jedes Jahr kann entschieden werden, ob die effektiven Unterhaltskosten oder ein Pauschalabzug in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Grössere Renovationsarbeiten sollten daher über mehrere Steuerperioden verteilt werden, um die Steuerlast zu optimieren.

Steuern sparen bei Erbschaften und Schenkungen Erbschaften, Erbvorbezüge und Schenkungen unterliegen der Erbschafts- und Schenkungssteuer. In allen Kantonen sind Ehepartner und in fast allen Kantonen auch direkte Nachkommen von dieser Steuer befreit. Hohe Steuern fallen jedoch für entfernte oder nicht verwandte Erben an, einschliesslich Konkubinatspartner und Stiefkinder in manchen Kantonen. Wer Vermögen an solche Personen vererben oder verschenken möchte, sollte steuerliche Optimierungsmöglichkeiten prüfen.

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