Testament – Jeder Fehler ist einer zu viel
Auch ein gut gemeintes Testament kann zu Streit führen, wie die folgenden Beispiele zeigen. Typische Fehler sind ungültige Inhalte und falsche Formulierungen.
Zwischen Erben kommt es oft zu Streit, wenn die verstorbene Person kein Testament hinterlassen hat oder das Testament unklar formuliert ist. Diese Irrtümer sind besonders verbreitet:
Irrtum 1: Ich bestimme allein, wer wie viel erbt
Das stimmt nur teilweise. Sie können im Testament anordnen, dass neben den gesetzlichen Erben auch andere Personen etwas bekommen. Und Sie dürfen entscheiden, dass ein Erbe mehr oder weniger erhält. Die Pflichtteile sind aber verbindlich. Pflichtteilsgeschützte Erben können ihren Anteil geltend machen, auch wenn im Testament etwas anderes steht.
Tipp: Prüfen Sie, ob für Ihre Situation ein Erbvertrag sinnvoll ist. Damit können Erben freiwillig auf ihren gesetzlichen Anspruch verzichten. Ein Ehepaar kann etwa mit den Kindern vereinbaren, dass sie beim Tod des ersten Elternteils auf ihr Erbe verzichten und der überlebende Elternteil alles bekommt.
Irrtum 2: Ich schenke alles, damit Streit ausgeschlossen ist
So einfach ist es nicht. Sie können zwar Vermögen verschenken, unter Umständen müssen die Beschenkten das Geschenk nach Ihrem Tod aber wieder ausgleichen. Erbvorbezüge zum Beispiel werden bei der Berechnung der Pflichtteile berücksichtigt.
Tipp: Halten Sie jeden Erbvorbezug schriftlich fest und bestimmen Sie, ob er ausgeglichen werden muss.
Irrtum 3: Wenn mein Ehepartner stirbt, erbe ich automatisch alles
Nein: Ohne Testament bekommen der überlebende Partner und die Kinder je die Hälfte des Vermögens. Die Kinder kommen nicht erst dann zum Zug, wenn beide Eltern gestorben sind!
Tipp: Ehepaare, die Wohneigentum besitzen, sollten sich gegenseitig absichern. Sonst muss der überlebende Partner das Eigenheim möglicherweise verkaufen, weil er die gesetzlichen Erben nur so auszahlen kann. Auch Ehepaare ohne Kinder sollten sich maximal begünstigen.
Irrtum 4: Von Hand Geschriebenes gilt weniger als Notarielles
Das ist ein häufiger Irrtum. Ein Testament muss nicht „offiziell“ aussehen und öffentlich beurkundet sein. Es ist auch gültig, wenn es von Hand geschrieben und unterschrieben wurde.
Tipp: Am besten lassen Sie Ihr Testament von einer Fachperson prüfen und hinterlegen es bei einer zuverlässigen Stelle, damit es im Todesfall gefunden wird und eröffnet werden kann.
Irrtum 5: Wir machen ein Testament für uns beide
Achtung: Ein gemeinsames Testament ist ungültig, denn das Schweizer Erbrecht sieht kein gemeinschaftliches Testament vor. Beide Ehepartner müssen ihr Testament separat und eigenhändig aufsetzen.
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1 Kommentar
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Lieber Edoardo
Ein sehr interessanter Artikel. Auch die Website ist gut aufgebaut. Top! Habe dich heute wieder mal weiter empfohlen und bin daher auch auf deiner Seite gelandet.
Gruss
Nicolas