Wo es noch ein wenig Belohnung für frühes Einzahlen der Steuern gibt

Noch vor wenigen Jahren gaben Kantone den Steuerpflichtigen für ein frühes Einzahlen der Steuern einen ansehnlichen Zins. Die Negativzinsen haben mit dieser Praxis in den meisten Kantonen nun so gut wie Schluss gemacht.

Wer vor ein paar Jahren im Kanton Zürich Anfang Januar dem Steueramt 10’000 Franken überwies, bekam durch das frühe Einzahlen in den Genuss von 2 Prozent Ausgleichszins. Nachdem das Geld so bis zum Einzahlungs-Stichtag am 30. September bereits bei der Behörde war, bezahlte der Kanton – pro rata temporis für neun Monate – 150 Franken.

Heute bekommt man in der gleichen Situation noch 37,50 Franken. Der Kanton Zürich hat den Ausgleichzins über die Jahre auf 0,5 Prozent gesenkt.

Zürich gehört dabei noch zu den grosszügigeren Kantonen. Vielerorts liegt dieser Zins heute noch zwischen 0,1 und 0,25 Prozent (siehe Tabelle unten). Gesenkt haben dieses Jahr auf den 1. Januar Nidwalden (0,5 auf 0,1 Prozent) und Basel-Stadt (0,25 auf 0,1 Prozent) sowie Fribourg (0,1 auf 0,05 Prozent) und Graubünden (0,2 auf 0 Prozent). Schon länger bei Null sind die Kantone Bern, Luzern, Neuchâtel, Solothurn, Wallis und Zug. Auch der Bund hat den Ausgleichszins vorletztes Jahr auf Null gesenkt.

Der Kanton Appenzell-Innerrhoden sticht bei den Ausgleichszinsen 2018 noch eisern heraus und behält auch für das Jahr 2018 an 1 Prozent bei. Das ist auch nicht übermässig viel, aber in der übrigen Schweiz unerreicht.

Zug riet zu spätem Einzahlen.

Hintergrund dabei: In Zeiten der Negativzinsen, die vor drei Jahren von der Schweizerischen Nationalbank eingeführt wurden, wollen auch die Kantone mit Zinszahlungen nicht mehr „Bank spielen“. Aber gleichsam wie die die Finanzinstitute wollen sie überflüssige Liquidität vermeiden, denn es resultiert ein Minusgeschäft.

Vor zwei Jahren erregte etwa der Kanton Zug Aufsehen, als er die Steuerpflichtigen bat, mit der Einzahlung der Steuern zuzuwarten. Der Kanton wolle möglichst keine Negativzinsen auf den Guthaben bezahlen müssen, wie der Regierungsrat Ende 2015 offiziell verlautbarte.

Wer zuviel Steuern einbezahlt, bekommt die überschüssigen Beträge mit Zins zurückbezahlt – in der Regel ist dieser in den Kantonen gleich wie der Ausgleichszins für frühes Einzahlen. Wer nun aber mit dem Gedanken spielt, möglichst viel Geld zu überweisen, um schlicht einen sehr viel höheren Betrag verzinst zu erhalten, wird nicht weit kommen. Der Kanton Zürich beispielsweise überweist Beträge umgehend zurück, wenn diese als unrealistisch erscheinen. Grundlage für einen solchen Entscheid ist die provisorische Einschätzung der Steuerschuld.

Verzugszinsen eher höher

Wer seine Steuern zu spät einbezahlt, hat übriges auch ein Problem. Der Kanton Zürich erhebt Verzugszinsen von 4,5 Prozent, wenn Steuerpflichtige Beträge nicht spätestens 30 Tage nach Erhalt der definitiven Steuerrechung oder Schlussrechnung begleichen.

In andern Kantonen sind sie zum Teil noch einiges höher – was wohl ein bisschen etwas über die Zahlungsmoral in den jeweiligen Regionen aussagt. Verzugszinsen haben die Tendenz, nach oben zu gehen, wenn sie sich verändern. Neuchâtel etwa hat vergangenes Jahr den Verzugszins von 3 auf 8 Prozent erhöht – und ist damit Schweizer Spitze bei diesem „Bestrafungs“-Zins.

 

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