Zu welchem Zeitpunkt entsteht eine GmbH oder AG?
Für die Firmengründung ist das Gründungsdatum einer Unternehmung vor allem bei einer GmbH und AG entscheidend. Dabei sind verschiedene Daten zu unterscheiden. Welche das sind und worauf bei einer Eintragung ins Handelsregister geachtet werden muss, erfährst du hier.
Eine Gesellschaft erlangt ihre Rechtsgültigkeit erst mit dem offiziellen Eintrag ins Handelsregister. Dieses befindet sich in der Schweiz meist in der Kantonshauptstadt. Als erstes muss die Unternehmung im Tagesregister eingeschrieben werden, wo die Daten des Unternehmens zusammen mit denen des Gründers aufgenommen und geprüft werden. Diese Einträge gehen dann, nach der Genehmigung durch das EHRA (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) ins offizielle Handelsregister über. Während der Zeit zwischen dem Eintragungsdatum und der Publikation im SHAB (Schweizerisches Handelsamtsblatt), befindet sich die Unternehmung in einer „Schwebe“. Mit diesem Schritt haben die gesellschaftsinternen Wirkungen der Firmengründung begonnen. Die externe Publikation hingegen, d.h. diejenige gegenüber Dritten, erfolgt erst an dem auf die Publikation im SHAB folgenden Werktag.
Beispiel: Der Gründer einer AG gründet mit der Köppel-Legal AG seine AG. Die Juristen und Notare der Köppel-Legal AG gründen die Aktiengesellschaft und übermitteln alle Unterlagen dem kantonalen Handelsregisteramt. Das Handelsregisteramt trägt die neue Firma mit Nummer und Datum im Tagesregister (TR) ein: #267 am 24.01.2017.
Damit die AG auch gegen aussen als rechtsgültige Firma anerkannt werden kann, wird sie am 27.01.2017 im SHAB publiziert. Am folgenden Werktag, d.h. am 30.01.2017, ist sie nun offiziell als Aktiengesellschaft im Handelsregister eingetragen.
Haben Sie noch Fragen, die Köppel-Legal AG hilft Ihnen bei der professionellen Unternehmensgründung!